Der Bundesrat hat gestern, am 16. März 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter verschärft. Die Situation in der Schweiz wird neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft. Davon ist auch das Vereinsleben des Veloclubs Sursee betroffen.

Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verbietet sämtliche Vereinsaktivitäten. Aus diesem Grund hat der Vorstand entschieden, sämtliche geplanten und auf der Homepage aufgeführten Vereinsaktivitäten bis zum 19. April 2020 abzusagen, dies beinhaltet neben den Ausfahrten auch die wöchentlichen Trainings.

Der Veloclub Sursee übernimmt keine Verantwortung, wenn auf privater Basis Ausfahrten, Trainings oder sonstige Aktivitäten mit grösseren Gruppen organisiert werden.

Danke für das Verständnis.

Vorstand VC Sursee

 

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)